Häusliche Krankenpflege

Oftmals ist es notwendig, die ambulante medizinische Behandlung  ihres Hausarztes durch die häusliche Krankenpflege zur ergänzen um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Dabei ist klar geregelt, in welchen Fällen ihre Krankenkasse die Kosten der häuslichen Krankenpflege übernimmt. Es wird unterschieden in Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Voraussetzung ist dabei immer, dass Ihr Arzt diese Leistung mit einem entsprechenden Verordnungsschein verordnet.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege zählen zum Beispiel:

  • Medikamentengabe
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden nur in Verbindung mit der Vermeidung oder Kürzung eines Krankenhausaufenthaltes verordnet. Seit Einführung der Fallpauschalen in den Kliniken werden diese Leistungen nur noch sehr selten verordnet und von den Krankenkassen genehmigt.

Gerne übernehmen wir die Behandlungspflege in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt. Dazu werden unsere Fachkräfte der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege ständig mit dem aktuellen medizinischem Wissen fort- und weitergebildet. 

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