Verhinderungspflege

Sie versorgen schon länger als 6 Monate als Pflegeperson ihren pflegebedürftigen Angehörigen?

Ihre Pflegekasse übernimmt für längstens 6 Wochen im Jahr, bis max. 1.612 € im Jahr die Kosten für die Pflege, wenn Sie wegen eines Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen für die Pflege verhindert sind. Sollten Sie Ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege nicht abrufen, können Sie daraus bis zum 806 € zusätzlich für die Verhinderungspflege nutzen. Insgesamt entsteht so ein Anspruch von bis zu 2.418 € jährlich.

Nehmen Sie sich eine „Atempause“, um wieder Kraft zu tanken für sich selbst und Ihre Angehörigen. Unsere Bereichsleitungen beraten und informieren Sie gerne darüber.

Kontakt

Diakoniestation
Oberes Ermstal - Alb gGmbH
Mühlstr. 6
72574 Bad Urach
Telefon +49 (07125) 9487-20
Telefax +49 (07125) 9487-30