© Africa Studio - stock.adobe.com
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Was ist Pflegeberatung?

Tritt durch ein fortgeschrittenes Alter und/oder eine Erkrankung eine Pflegebedürftigkeit ein, tauchen häufig viele Fragen auf. In einem Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort gehen unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen auf Ihre Fragen ein und informieren Sie rund um das Thema häusliche Pflege:

  • Organisation der Pflege zu Hause
  • Praktische Pflegetechniken (Pflegeschulung)
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
  • Unterstützungsleistungen der Pflegekassen
  • Pflegerelevante Wohnraumanpassung
  • Betreuungsmöglichkeiten
  • Gesundheit und Entlastung der pflegenden Angehörigen

Wer kann Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Die Pflegeberatung ist ein unterstützendes Angebot, das ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten werden von der Pflegkasse getragen.

Pflegegrad 1: Eine Pflegeberatung kann halbjährlich in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 2 und 3: Wird mit Pflegegrad 2 und 3 ausschließlich Pflegegeld bezogen ist die Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 halbjährlich verpflichtend. Werden Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann halbjährlich ein Beratungsbesuch abgerufen werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.

Pflegegrad 4 und 5: Wird mit Pflegegrad 4 und 5 ausschließlich Pflegegeld bezogen ist die Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 vierteljährlich verpflichtend. Werden Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann halbjährlich ein Beratungsbesuch abgerufen werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.

Hinweis: Werden Termine versäumt, kann die Pflegekasse Leistungen kürzen oder ganz streichen.

Kontakt zur Pflegeberatung

Datenschutzerklärung

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und damit einverstanden bin, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden.
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