Claudia Beck
cbeck@diakonie-ermstal-alb.de
Anja Sautter
asautter@diakonie-ermstal-alb.de
Dagmar Zeller
dzeller@diakonie-ermstal-alb.de
Tritt durch ein fortgeschrittenes Alter und/oder eine Erkrankung eine Pflegebedürftigkeit ein, tauchen häufig viele Fragen auf. In einem Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort gehen unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen auf Ihre Fragen ein und informieren Sie rund um das Thema häusliche Pflege:
Die Pflegeberatung ist ein unterstützendes Angebot, das ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten werden von der Pflegkasse getragen.
Pflegegrad 1: Eine Pflegeberatung kann halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2 und 3: Wird mit Pflegegrad 2 und 3 ausschließlich Pflegegeld bezogen ist die Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 halbjährlich verpflichtend. Werden Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann halbjährlich ein Beratungsbesuch abgerufen werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.
Pflegegrad 4 und 5: Wird mit Pflegegrad 4 und 5 ausschließlich Pflegegeld bezogen ist die Pflegeberatung zu Hause nach § 37.3 halbljährlich verpflichtend, auf Wunsch vierteljährlich. Werden Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, kann halbjährlich ein Beratungsbesuch abgerufen werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.
Hinweis: Werden Termine versäumt, kann die Pflegekasse Leistungen kürzen oder ganz streichen.